Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Name des Vereins lautet:
NEUE PERSPEKTIVE e.V. · Kernerweg 20 · 73773 Aichwald
Vertreten durch den Vorstand: Marina Kurz | Nicole Adam | Sonja Funk
§ 2 Zweck & Leistungsumfang
Der Berufsverband NEUE PERSPEKTIVE e.V. wurde gegründet zum Zweck der Unterstützung und Wahrnehmung wohl verstandener Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Mercedes-Benz Group AG (einschl. aller Tochtergesellschaften) und der Daimler Truck AG in einem zunehmend komplexer werdenden Umfeld.
Jedes Mitglied hat Anspruch auf Beratungsleistungen zu Arbeitnehmerfragen, die der Mitbestimmung unterliegen. Weiterhin besteht ein Anspruch auf Begleitung als Vertrauensperson zu Personalgesprächen.
Der Berufsverband und die Betriebsratslisten sind überparteilich und keiner Dach-organisation oder Gewerkschaft angeschlossen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt. Seine sämtlichen Einrichtungen und sein gesamtes Vermögen dienen unmittelbar und ausschließlich diesen gemeinnützigen Zwecken. Etwaige Gewinne dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil. Es darf keine Person durch Verwaltungs-aufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Die Tätigkeit für den Verein ist ehrenamtlich und somit unentgeltlich.
Für Beratungsleistungen (Begleitung als Vertrauensperson, intensive Beratung und Coaching etc.) gegenüber Mitgliedern kann der Verein einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50,00 Euro gegen Beleg erstatten. Die Beratungsleistungen werden dokumentiert.
Beschaffungen jeder Art können nur mit Zustimmung des Vorstands erfolgen. Entstandene Auslagen für den Verein werden gegen Beleg erstattet.
Der Verein NEUE PERSPEKTIVE e.V. ist im Vereinsregister des Registergerichtes Stuttgart eingetragen (Registergericht Stuttgart: VR 720790).
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 5 €.
§ 3 Sitz und Organe
Der Verein führt den Namen „NEUE PERSPEKTIVE“, mit dem Zusatz „eingetragener Verein“. Sitz des Vereins ist Stuttgart. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, der Schatzmeister und der/die Schriftführer/in.
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und 2 Stellvertretern, dem/der Schatzmeister/ in und dem/der Schriftführer/in. Der Vorstand ist für die Geschäftsführung des Vereins verantwortlich.
§ 4 Mitglieder und Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder aktive oder ehemalige Beschäftigte der Mercedes-Benz Group AG (einschl. aller Tochtergesellschaften) und der Daimler Truck AG und deren Vorgängerinnen. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.
Auch externe Personen können Mitglied werden, wenn sie von mindestens zwei Mitgliedern vorgeschlagen werden und die Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllen. Die Kriterien für die Mitgliedschaft sind: Aktive oder ehemalige Beschäftigung bei der Mercedes-Benz Group / Mercedes-Benz AG und Daimler Truck AG bzw. deren Vorgängerinnen. Externe Personen, die von mindestens zwei Mitgliedern vorgeschlagen werden und die Ziele des Vereins aktiv unterstützen.
Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt schriftlich unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatum, Funktion im jeweiligen Unternehmen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnadresse. Der Vorstand prüft die Anmeldung und entscheidet über die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen. Die Entscheidung ist dem Antragsteller dann innerhalb einer Woche mitzuteilen. Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Unterzeichner für den Fall der Aufnahme die Satzung als verbindlich an.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt aus dem Verein, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich und bedarf einer schriftlichen Erklärung.
Jedes Mitglied kann aus wichtigem Grunde nach Anhörung durch Beschluss des Gesamtvorstandes ausgeschlossen werden. Die Abstimmung erfolgt geheim. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen die Ausschlussentscheidung des Vorstandes kann das betroffene Mitglied innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich Widerspruch an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Mitglieder- versammlung entscheidet nach vorheriger Anhörung des ausge-schlossenen Mitglieds mit einfacher Stimmenmehrheit über den Ausschluss. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.
Vom Vorstand wird sichergestellt, dass die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern, dem Schrift-
führer und dem Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter ver- treten den Verein gemäß § 26 BGB.
Rechtsverbindliche Erklärungen für den Verein bedürfen der Unterschrift des 1. Vor- Vorsitzenden sowie eines seiner beiden Stellvertreter. Im Falle einer Verhinderung des 1. Vorsitzenden von mindestens vier Wochen oder bei besonderer Ermächtigung durch den 1. Vorsitzenden können die beiden Stellvertreter zusammen den Verein rechtsgeschäftlich vertreten.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Der Vorstand wird durch Beschluss der ordentlichen Jahreshauptversammlung
auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl des nächsten Vorstandes im Amt. Bei Ausscheiden einzelner Vorstandsmitglieder während der Wahlperiode rücken die Ersatzmitglieder gemäß der durch die Wahl vorgegebenen Reihenfolge ein.
Der Vorstand ist für die Führung der Geschäfte des Vereins verantwortlich und hat insbesondere folgende Aufgaben: Vertretung des Vereins, Führung der Geschäfte des Vereins, Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen.
§ 6 Sitzungen und Versammlungen
Der Vorstand hält regelmäßige Sitzungen ab, um die Geschäfte des Vereins zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Die Mitgliederversammlungen werden abgehalten, um die Mitglieder über die Geschäfte des Vereins zu informieren und um wichtige Entscheidungen zu treffen.
Die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen werden durch den 1. Vorsitzenden
einberufen, der auch die Sitzung leitet. Im Falle seiner Verhinderung werden diese von einem der beiden Stellvertreter einberufen und geleitet.
Die Einberufung von Sitzungen und Versammlungen erfolgt schriftlich oder elektronisch, mindestens 28 Tage vor dem Termin. Über jede Sitzung wird vom Schriftführer ein Protokoll gefertigt, welches vom 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfalle von einem seiner Stellvertreter zu unterschreiben ist.
Die Teilnehmer an Sitzungen und Versammlungen haben das Recht, an den Diskussionen teilzunehmen und ihre Meinungen zu äußern. Sie sind jedoch verpflichtet, die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlungen zu respektieren.
§ 7 Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung ist die höchste Entscheidungsebene des Vereins, bei der alle Mitglieder zusammenkommen, mit dem Zweck, die Mitglieder zu informieren, wichtige Entscheidungen zu treffen und die Führung des Vereins zu überprüfen. Die Jahreshaupt-versammlung dient dazu, die Mitglieder zu beteiligen, die Ziele und Strategien sowie die
Führung des Vereins transparent und rechenschaftspflichtig zu machen.
Die Jahreshauptversammlung als höchste Entscheidungsebene des Vereins findet in der Regel im ersten Vierteljahr statt. Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung muss folgende Punkte enthalten:
- Jahres- und Tätigkeitsbericht des Vorstandes,
- Bericht der Rechnungsprüfer,
- Entlastung des Gesamtvorstandes,
- Neuwahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer (alle drei Jahre),
- Beratung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder.
Die Jahreshauptversammlung kann in hybrider Form durchgeführt werden. Wahlen finden ausschließlich in Präsenz statt. Die Jahreshauptversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor dem Termin durch schriftliche Einladung unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Jede ordnungsmäßig einberufene Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Wahl des Gesamtvorstandes erfolgt für jedes Mitglied einzeln in geheimer Abstimmung. Auf Zuruf kann nur abgestimmt werden, wenn alle Anwesenden damit einverstanden sind.
Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung müssen vom 1. Vorsitzenden und 1. stellv. Vorsitzenden unterschrieben werden. Der/die ProtokollführerIn bzw. stellv. ProtokollführerIn unterschreiben die Protokolle der Jahreshauptversammlung.
§ 8 Mitgliederversammlungen
Eine Mitgliederversammlung kann auf Antrag von mindestens 30 % der stimmberechtigten Mitglieder (§ 4 Abs. 1) einberufen werden. Der Antrag muss schriftlich mit Begründung an den Vorstand gerichtet werden.
Der Vorstand muss innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrags die Mitglieder-versammlung einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung muss allen Mitgliedern mindestens 28 Tage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliederversammlung muss innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.
Die Mitgliederversammlung kann in hybrider Form stattfinden, Abstimmungen und Wahlen
sind ausschließlich von Mitgliedern in Präsenz möglich.
§ 9 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Einberufung dieser Mitglieder-versammlung muss allen Mitgliedern mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden und den Zweck der Versammlung (Auflösung des Vereins) klar angeben.
Zur Auflösung des Vereins ist eine dreiviertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu bestimmende soziale Einrichtung, die gemeinnützigen Zwecken dient. Die Mitgliederversammlung kann auch beschließen, dass das Vermögen an eine andere gemeinnützige Organisation übertragen wird, wenn dies im Sinne des Vereinszwecks ist.
Die Verbindlichkeiten des Vereins sind vor der Verteilung des Vermögens zu begleichen. Wenn das Vermögen nicht ausreicht, um alle Verbindlichkeiten zu begleichen, sind die Mitglieder nicht persönlich haftbar.
Stuttgart, 28.11.2024
Marina Kurz | Nicole Adam | Sonja Funk |
1. Vorsitzende | 1. Stellv. Vorsitzende | 2. Stellv. Vorsitzende |