Über Betriebsratsarbeit
Der Gesamtbetriebsrat
Marina Kurz | 31.01.2018
In allen Unternehmen mit mehreren Betrieben und somit mit mehreren Betriebsräten ist ein Gesamtbetriebsrat zu bilden. Dabei entsenden die Betriebsratsgremien der Standorte einen oder zwei Vertreter.
Seine Zuständigkeit erstreckt sich sobald das Gesamtunternehmen oder zumindest mehrere Betriebe von einer Angelegenheit betroffen sind.
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