Über Betriebsratsarbeit
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Marina Kurz | 31.01.2018
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind unterteilt in
- Mitwirkungsrechte
- Mitbestimmungsrechte
Mitwirkungsrechte
Die Mitwirkungsrechte sind abgestuft und in unterschiedlicher Intensität ausgeprägt.
- Information
- Anhörung
- Beratung
- Zustimmungserfordernis
Mitbestimmungsrechte
Die Mitbestimmung ist die stärkste Form der Beteiligung. Eine Maßnahme des Arbeitgebers kann nur mit Zustimmung des BR getroffen werden. Kommt es hierbei zu keiner Einigung, ersetzt die Einigungsstelle beim Arbeitsgericht die Einigung zwischen BR und Arbeitgeber.