Zwischen Hauptjob und Hobby:

Was Sie über Nebentätigkeiten wissen sollten!

Marina Kurz | 05.08.2024

Sie möchten neben Ihrer Hauptbeschäftigung vielleicht Ihr Hobby zum Nebenjob machen, sind jedoch unsicher, was zu beachten ist? In unserem neuesten Beitrag entwirren wir das komplexe Netz der deutschen Arbeitsgesetze und klären auf, wann und wie Sie eine Nebentätigkeit anmelden müssen. Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und unter welchen seltenen Umständen Ihr Arbeitgeber tatsächlich ein Veto einlegen darf.

Uns erreichen immer wieder Anfragen, ob man zu seiner eigentlichen Arbeit eine Nebentätigkeit aufnehmen darf.  Manche Kollegin und mancher Kollege hat bereits seit geraumer Zeit eine Nebentätigkeit angemeldet, doch der Vorgesetzte reagiert nicht oder führt endlos scheinende Diskussionen aus scheinbar fürsorglichen Gründen. 

In Deutschland ist es grundsätzlich so, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Unter bestimmten Umständen sind sie jedoch verpflichtet, ihren Arbeitgeber über die Nebentätigkeit zu informieren.  Im Arbeitsvertrag kann dazu eine Anzeigepflicht verankert sein. Doch ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten durch den Arbeitgeber ist unzulässig!

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass eine Nebentätigkeit angezeigt werden muss, dann ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, frühzeitig vor Beginn seine Führungskraft zu informieren. Ein Versäumnis kann zu disziplinarischen Konsequenzen führen. Dies schließt auch ehrenamtlichen Tätigkeiten mit ein. Sobald man mittels einer regelmäßigen Nebentätigkeit ein Einkommen erzielt (inkl. Aufwandsentschädigungen), ist dies beim Arbeitgeber anzumelden. 

Die Führungskraft darf eine Nebentätigkeit nur dann untersagen, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens berührt werden. Beispielsweise bei nachvollziehbaren Interessenkonflikte, wenn beispielsweise die Nebentätigkeit in direkter Verbindung mit einem Konkurrenzunternehmen oder bei einem unserer Dienstleister steht. Oder wenn ein nachvollziehbares Risiko einer Übermüdung besteht - beispielsweise bei einer Nebentätigkeit als DJ oder wenn man am Wochenende durcharbeiten möchte. 

Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

  • Prüfen Sie, Ihre Nebentätigkeit auf mögliche Interessenskonflikte! Seien Sie dabei kritisch! 
  • Bei Beratungs- und Dozententätigkeiten sind interne Unternehmensdaten und -medien einschl. Geschäftskontakte tabu und dürfen nicht in Verbindung mit der Nebentätigkeit genutzt werden. Es darf zudem nie der Eindruck erweckt werden, im Auftrag seines Arbeitgebers unterwegs zu sein.  
  • Tätigkeiten wie Yogatrainer, Online-Handel, Mediengestaltung etc. oder ehrenamtliche Tätigkeiten im Verein sowie der nebenberufliche Einsatz als Notfallsanitäter stellen i.d.R. kein Problem dar.. 
  • Es sind keine Nachweispflichten zur Nebentätigkeit zu erbringen
  • Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten - d.h. Einhaltung der täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden und einer Ruhepause von 11 Stunden vor Arbeitsbeginn. Ein Umfang von 8 Wochenstunden stellen in der Regel kein Problem dar. 
  • Nebentätigkeiten während der Altersteilzeit (ATZ) sind nur geringfügig möglich, da sonst der ATZ-Vertrag gefährdet werden könnte.
  • Vermeiden Sie Konflikte! Sie sind für die Aktualität und Einhaltung Ihrer Angaben verantwortlich.

Allen Führungskräften, die aus Fürsorgegründen zögern, raten wir folgendes:

  • Kommunikation ist der Schlüssel! Sprechen Sie offen mit Ihrem Mitarbeiter über Ihre Bedenken bezüglich möglicher Auswirkungen der Nebentätigkeit auf die Hauptarbeit, ohne dabei voreilig ein Verbot auszusprechen. Bedenken Sie, Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin ist erwachsen, selbstbestimmt und in der persönlichen Entfaltung frei!
  • Bleiben Sie objektiv!  Prüfen Sie, ob die Nebentätigkeit wirklich einen Interessenkonflikt darstellt oder die Leistung des Mitarbeiters beeinträchtigt. Ist dies nicht der Fall, gibt es keinen Grund, die Nebentätigkeit zu untersagen.
  • Fördern Sie eine ausgewogene Work-Life-Balance!  Ermutigen Sie Ihre Mitarbeiter, ihre Karriereziele und persönlichen Interessen in Einklang zu bringen, solange dies die Arbeit nicht negativ beeinflusst.
  • Seien Sie unterstützend, nicht restriktiv! Gegenargumente wie "... wie willst du das auch noch schaffen?", Vorwürfe oder stetiges Nachfragen nach dem Nebenjob sind für alle Beteiligte weder hilfreich noch motivierend.
    Eine positive Herangehensweise kann die Mitarbeitermotivation und -loyalität stärken!

Allen Kolleginnen und Kollegen empfehlen wir:

Wenn Ihr Chef paternalistisch argumentiert und Ihnen aus scheinbar fürsorglichen Gründen eine Nebentätigkeit untersagen möchte, können Sie folgendermaßen erwidern:

 

"Ich schätze Ihre Sorge und das Interesse an meinem Wohlergehen sehr. Ich verstehe Ihre Bedenken, möchte aber versichern, dass ich meiner Verantwortungen bewusst bin und sicherstellen werde, dass meine Nebentätigkeit sich nicht mit meiner Hauptarbeit überschneidet. Ich habe mich über die rechtlichen Aspekte informiert und werde alle notwendigen Schritte unternehmen, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden. Es ist mir wichtig, dass wir eine Lösung finden, die sowohl meinen persönlichen Zielen als auch den Interessen des Unternehmens dienen."

Haben Sie alles geprüft und beachtet? Dann steht nichts mehr im Wege und Sie können bei Ihrem Vorgesetzten Ihre geplante Nebenbeschäftigung anzeigen. 

 

Wir Betriebsräte der NEUEN PERSPEKTIVE stehen Ihnen dabei gerne beratend und unterstützend zur Seite.