Von Degenkolb bis BetrVG:
Der rasante Ritt zur Mitbestimmung
Marina Kurz | 31.03.2025

Wer hätte gedacht, dass die „gute alte“ Institution des Betriebsrats einst als kühnes Experiment einzelner sozialliberaler Unternehmer im 19. Jahrhundert begann? Damals wagten Pioniere wie Carl Degenkolb oder Heinrich Freese freiwillige Arbeiterausschüsse einzuführen, lange bevor man überhaupt von gesetzlicher Mitbestimmung sprach. Zwar war das damals noch so ungewöhnlich wie ein Smartphone im Kaiserreich, doch der Grundstein war gelegt.
Anfang des 20. Jahrhunderts ging’s dann richtig los: In bayerischen und später preußischen Bergwerken mussten gesetzliche Ausschüsse eingeführt werden. Das Vaterländische Hilfsdienstgesetz von 1916 schrieb Arbeiterausschüsse in der Kriegswirtschaft sogar verpflichtend vor. Wer die Aussicht auf Mitbestimmung damals für einen vorübergehenden Spleen hielt wurde spätestens 1920 eines Besseren belehrt mit dem ersten Betriebsrätegesetz, das für alle Betriebe ab 20 Beschäftigten Betriebsräte verbindlich vorsah.
Leider verschwand dieses zarte Pflänzchen betrieblicher Demokratie in der NS-Zeit wieder unter dem Asphalt des „Führerprinzips“. Doch 1946 keimte es erneut auf: Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 22 ließen die Alliierten die Betriebsräte wieder zu und setzten damit ein klares Zeichen für mehr Mitbestimmung. 1952 bekam Deutschland schließlich das Betriebsverfassungsgesetz, das bis heute – mehrfach novelliert und modernisiert – als Fundament der betrieblichen Mitbestimmung dient. Es verpflichtet beide Seiten zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, Ehrlichkeit und Offenheit.
Ein Blick in diese Geschichte zeigt: Betriebsräte sind Kinder einer langen Tradition von Mut, Engagement und dem Glauben an faire Arbeitsbedingungen. Was davon geblieben ist? Das Versprechen, dass Mitarbeiter in ihren Unternehmen mehr zu sagen haben. Und das ist überaus wertschätzend gemeint: Wo miteinander geredet wird, statt übereinander, profitieren in der Regel alle. Bleibt zu hoffen, dass wir diese Tradition der Mitbestimmung weiterhin pflegen und nicht aus den Augen verlieren – sonst könnten wir glatt wieder bei null anfangen.
In dieser Tradition sind die Betriebsräte der NEUEN PERSPEKTIVE für die Beschäftigten unterwegs!