Wie geht es nach einem Verkauf weiter?
Rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von einem Verkauf der Niederlassungen betroffen. Noch sollen die Strukturen im Vertrieb ergebnisoffen geprüft werden. Gleichzeitig versichert die Geschäftsleitung, dass ein Verkauf an reine Finanzinvestoren oder Schließungen nicht geplant sind. Vielmehr möchte man die jeweiligen Standorte in die besten Hände geben. Das Unternehmen steht weiterhin zur Beschäftigungssicherung bis Ende 2029- bis dahin sind also betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
Der Verkauf von Niederlassungen stellt einen Betriebsübergang dar. Die Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs werden mit den Arbeitnehmervertretern ausgestaltet und verhandelt. Die Mitarbeiterinteressen stehen dabei eindeutig im Fokus. Wir stehen für langfristige Garantien und Perspektiven, die Sicherheit bieten.
Folgendes ist noch zu beachten:
Bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden alle Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen unverändert an den neuen Eigentümer übertragen. Das heißt konkret:
- Ein neuer Arbeitsvertrag muss nicht geschlossen werden. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird mit dem neuen Inhaber fortgesetzt!
- Ist der neue Eigentümer nicht tarifgebunden, gehen alle tarifliche Leistungen zum Zeitpunkt des Übergangs als individueller Bestandteil des Arbeitsvertrags auf den neuen Eigentümer über. Einen Anspruch auf die zukünftigen Verbesserungen im Tarifvertrag gibt es in diesem Fall allerdings nicht.
- Zum Zeitpunkt des Übergangs gehen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers an den neuen Eigentümer über. Am bestehenden Arbeitsverhältnis verändert sich nichts. Der Tätigkeitsbereich des Beschäftigten ist in gleicher Weise fortzuführen, wie vor dem Betriebsübergang.
- Der Beschäftigte kann innerhalb eines Monats dem Betriebsübergang widersprechen. Dabei muss man sich jedoch bewusst machen, dass Mercedes-Benz für diese Beschäftigte am jeweiligen Standort unter Umständen keine adäquate Beschäftigung mehr anbieten kann.
Bei Fragen stehen wir Betriebsräte gerne zur Verfügung