E4-Vergütung
Ermittlung Erfolgsbeteiligung 2017 für E4-Leiter
Roland Blaschke | 22.12.2017
In 2017 war eines unserer Schwerpunktthemen die E4-Vergütung. Während sich die Systematik der Managementvergütung der Leitenden Führungskräfte (LFK ab E3 aufwärts) geändert hat, wird über die neue E4-Vergütung noch verhandelt. Wann diese verabschiedet wird, ist noch offen. In der Betriebsratssitzung vom 12.12.2017 stand die Ergänzende Protokollnotiz zur Gesamtbetriebsvereinbarung über die Personal- und Vergütungspolitik für die Führungskräfte der Ebene 4 - Ermittlung der Erfolgsbeteiligung 2017 – zum Beschluss auf der Agenda.
In der letzten Betriebsratssitzung wurde die Protokollnotiz zur Ermittlung der Erfolgs-beteiligung 2017 für E4-Leiter beschlossen. Diese Beschlussempfehlung wird dann endgültig im Gesamtbetriebsrat (GBR) beschlossen. Wir Betriebsräte der NEUEN PERSPEKTIVE haben dieser Protokollnotiz nicht zugestimmt, da die E4 Leiter des Truck-Bereichs damit über Gebühr benachteiligt würden.
Die E4-Leiter des Truckbereichs werden am Spartenergebnis Truck gemessen.
Aufgrund mehrerer ergebnisbelastender Faktoren, wie Wasser-Retarder, GATS-Box, Schadenersatzforderungen infolge von Kartellrechtsverletzungen etc., ist mit einem
noch niedrigeren Zielerreichungsgrad als in 2016 (41%) zu rechnen. Damit wären die E4-Leiter im Truck-Bereich erneut gegenüber allen anderen Truck-Beschäftigten deutlich benachteiligt. Das
Management (E3 – E1) im Truck-Bereich erhält die Ergebnisbeteiligung auf Basis einer Kombination aus Konzern- und Spartenergebnis. Alle Sachbearbeiter erhalten die Ergebnisbeteiligung des Daimler
Konzerns.
Unser Vorschlag lautet, die Ergebnisbeteiligung der Truck-E4 ebenfalls aus einer 50:50-Kombination aus Konzern- und Spartenergebnis zu berechnen.
Die Mehrheit des Betriebsratsgremium hat sich zwar enthalten, trägt jedoch unseren Vorschlag mit. Das bedeutet, in der nächsten GBR-Sitzung wird unser Vorschlag vorgetragen und abgestimmt. Wir gehen davon aus, dass der GBR sich diesem Vorschlag anschließt, um eine nochmalige unverschuldete Benachteiligung der E4 Truck-KollegInnen zu vermeiden. Wir werden Sie weiter informieren.