Abfindungen und Arbeitslosengeld:
Ein teures Spiel mit der Kündigungsfrist
Marina Kurz | 20.03.2025

Bei Mercedes-Benz steht neben dem Programm "Next Level Performance" in verschiedenen Bereichen auch ein Stellenabbau auf dem Programm. Ein potenzielles Abbauprogramm könnte für manchen Mitarbeitenden die Gelegenheit bieten, das Unternehmen auf lukrative Weise zu verlassen. Abfindungen klingen erstmal gut: Geld in die Hand, wenn der Job abrupt wegfällt. Aber Vorsicht: Wer hier zu schnell "Ja" sagt, könnte eine unschöne Überraschung erleben. Denn Abfindungen haben einen Haken: Wer sie annimmt, läuft Gefahr, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) ruht. Das bedeutet: Kein Geld vom Staat, keine Absicherung – für die Zeitspanne, in der normalerweise die Kündigungsfrist des Arbeitgebers laufen würde. Und das kann schnell teuer werden.
Wie funktioniert das Ruhen des Arbeitslosengeldes?
Gemäß §158 SGB III ruht der Anspruch auf ALG, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist beendet wird und eine Abfindung ausbezahlt wird. Der Ruhenszeitraum (ein juristischer Fachbegriff) beginnt ab dem Tag nach dem Ende des Jobs und endet spätestens an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis regulär geendet hätte. Dieser Zeitraum kann bis zu ein Jahr betragen.
Wer die Kündigungsfrist des Arbeitgebers im Blick hat…
… kann abschätzen, ob und wie lange das ALG ruhen wird. Wurde diese Frist nicht eingehalten, wird der ALG-Anspruch ausgesetzt. Bei Mitarbeitern, die unkündbar sind (z.B. aufgrund von tariflichen Bestimmungen), wird eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten angenommen. Wer also einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verzichtet nicht nur auf seinen Kündigungsschutz, sondern riskiert auch eine ALG-Sperre mit einer Ruhenszeit.
Achtung – Sperrzeit möglich!
Wer einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt, muss zusätzlich zur Ruhenszeit mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen rechnen. Das gilt auch für unkündbare Mitarbeiter. Und nein, das ist kein schlechter Scherz – das steht so im Gesetz.
Was wird als Entlassungsentschädigung betrachtet?
Umfasst sind Abfindungen (einschl. aus Frühpensionierungsverträgen), Sozialplan-leistungen oder Vergleiche vor dem Arbeitsgericht. Nicht berücksichtigt werden dagegen ausstehende Löhne oder anteiliges Weihnachtsgeld.
Wie wird der Ruhenszeitraum berechnet?
Neugierig, wie der Ruhenszeitraum zusammengesetzt wird? Neben der genannten arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist hängt dies vom Bruttobetrag der Abfindung ab. Abhängig vom Alter und der Betriebszugehörigkeit werden 25 % bis 60 % der Abfindung angerechnet. Ist die Abfindung geringer als das Gehalt, das während der Kündigungsfrist bezahlt worden wäre, kann der Zeitraum verkürzt werden.
Informieren statt ärgern!
Abfindungen können eine finanzielle Sicherheit bieten – allerdings nur, wenn man die Folgen kennt. Es gilt also, sich frühzeitig beraten zu lassen, z. B. bei der Agentur für Arbeit oder einem Anwalt für Arbeitsrecht. Denn eines ist klar: Wer hier Fehler macht, zahlt am Ende drauf. Und denken Sie daran: Gesetze sind wie die Bedienungsanleitung eines Ikea-Schranks – man versteht sie erst, wenn man sie mindestens zweimal gelesen hat - oder Hilfe holt.
Die NEUE PERSPEKTIVE und ihre Betriebsräte unterstützen Sie gerne auf diesem Weg.
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